Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Günther Knoblauch vom 15.04.2016
Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Günther Knoblauch vom 15.04.2016
Gute Nachrichten hat der SPD-Landtagsabgeordnete Günther Knoblauch (SPD) für einen Reihe von Kommunen in der Region, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden. Die Bewilligungen wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.
Im Einzelnen werden folgende Baumaßnahmen im Landkreis Altötting gefördert:
Günther Knoblauch, Mitglied des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen: „Diese staatlichen Zuschüsse sind unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen! Die SPD-Landtagsfraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt, denn angesichts des gewaltigen Investitionsstaus in vielen bayerischen Kommunen sollte den Gemeinden und Landkreisen mit einem umfassenden Strukturförderprogramm unter die Arme gegriffen werden!“
Insgesamt müssen die Instrumente des kommunalen Finanzausgleichs sowie der regionalen und der strukturellen Wirtschaftsförderung zu einem Instrumentenmix gebündelt und die Mittel aufgestockt und zielsicher eingesetzt werden, so der Abgeordnete Günther Knoblauch. Denn viele Kommunen müssen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen zu können.
Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.
Homepage SPD im Landkreis Altötting
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